Die Aggertalsperre: Staumauer aus der Vogelperspektive.
  1. Trinkwasser
  2. Trinkwasseranalyse / Qualitätskontrolle

Trinkwasseranalyse und Qualitätskontrolle

An das Trinkwasser werden sehr hohe Anforderungen gestellt. Diese Anforderungen sind in der Trinkwasserverordnung festgelegt. Die Trinkwasserverordnung existiert seit 1976 und wird laufend angepasst und die darin festgelegten Grenzwerte verschärft. Die letzte Anpassung erfolgte 2023. Derzeit sind in der Verordnung für insgesamt 61 Parameter Grenzwerte beziehungsweise Anforderungen festgelegt. Bereits das unbehandelte Talsperrenwasser erfüllt bei allen chemischen Parametern mehr als die gesetzlichen Anforderungen. Der Nitratwert liegt beispielsweise um den Faktor 4 unter dem zulässigen Grenzwert. Auch die Grenzwerte für die PFAS-Verbindungen, die in der Trinkwasserverordnung zusätzlich festgelegt wurden, werden bereits im Rohwasser unterschritten. Das Trinkwasser ist daher nach der Aufbereitung auch bestens als Wasser für die Herstellung von Babynahrung geeignet.

In der Trinkwasserverordnung ist auch die erforderliche Untersuchungshäufigkeit vorgeschrieben.

Das Rohwasser, das Wasser der einzelnen Aufbereitungsstufen und das fertig hergestellte Trinkwasser wird in den Wasserwerken täglich mit physikalischen, chemischen und mikrobiologisch-hygienischen Messverfahren auf betriebswichtige Parameter wie z. B. Härte, pH-Wert, Anzahl der Keime u. a. m. überwacht.

Somit wird sichergestellt, dass stets eine gleichbleibend gute Trinkwasserqualität erreicht wird.

Darüber hinaus werden auch im Fernleitungsnetz regelmäßig vom Ablauf jedes Hochbehälters Trinkwasseruntersuchungen durchgeführt. Insgesamt wird unser Trinkwasser damit sehr viel häufiger untersucht als in der Trinkwasserverordnung vorgeschrieben. Unser Trinkwasser ist „weich“, da es sehr dem Regenwasser gleicht und daher vergleichsweise wenige Mineralstoffe enthält.

Das Lebensmittel Trinkwasser hat wie Milch, Brot und Gemüse ein Verfallsdatum. Für Lebensmittelzwecke sollte man daher kein abgestandenes Leitungswasser (Stagnationswasser) verwenden. Trinkwasser, das vier Stunden oder länger in der Leitung gestanden hat, sollte man daher kurz ablaufen lassen, bis es nicht mehr kühler wird. Erst dann besitzt es wieder seine optimale Qualität. Das abgelaufene Wasser kann für andere Zwecke (Putzen, Blumen) verwendet werden. Weitere Informationen findet man auch im Ratgeber „Trink was – Trinkwasser aus dem Hahn“ des Umweltbundesamtes.

Navigation Schließen Suche E-Mail Telefon Uhrzeit Kontakt Pfeil nach unten Pfeil nach oben Pfeil nach links Pfeil nach rechts Standort Download Externer Link Startseite YouTube Instagram LinkedIn Facebook