Leitbildgerechte Umgestaltung der Bröl in Homburg-Bröl (Nümbrecht)
Abbildung: Neue, leitbildgerechte Gewässertrasse direkt nach Abschluss der Baumaßnahme (Quelle: Aggerverband)
Für das Gewässersystem der Brölbäche wurde gemäß verschiedener Studien* bereits ab Anfang der 2000er Jahre nachgewiesen, dass Potentiale für den dauerhaften Aufbau einer selbstreproduzierenden Lachspopulation vorhanden sind. Über die Anforderungen hinaus, die die europäischen Richtlinien (RL) 2000/60/EG (Wasserrahmen-RL) und 92/43/EWG (Flora-Fauna-Habitat-RL) an den ökologischen Zustand der Gewässer stellen, sollte daher die Bröl als Lachslaichgewässer entwickelt werden. Dem entgegenstehende Defizite hinsichtlich gewässerstruktureller und gewässergütebezogener Aspekte sollten im Rahmen mehrerer so genannter Brölprojekte identifiziert sowie entsprechende Optimierungsmaßnahmen evaluiert, geplant und umgesetzt werden.
Hieraus hervorgegangen ist die vorliegende Gewässerentwicklungsmaßnahme im engen Verbund mit einer siedlungswasserwirtschaftlichen Maßnahme zur Verbesserung der ökologischen Konditionen des Brölsystems vor dem Hintergrund verschiedener Anforderungen an intakte Lachshabitate.
Am Maßnahmenstandort war die Bröl strukturell aufgrund einer Wehranlage mit Rückstaubereich (Wasserentnahme für die Homburger Papiermühle) und auf die in der Vergangenheit durchgeführten Sohl- und Uferbefestigungen durch den Menschen erheblich verändert. Auch wurde der Bedarf einer zusätzlichen Mischwasserbehandlung durch einen Retentionsbodenfilter (RBF) am Standort zur Verbesserung der Wasserqualität ermittelt. Beide Maßnahmen lassen sich nur in Kombination sinnvoll realisieren.
Im ersten Bauabschnitt wurde im Sommer und Herbst 2022 eine neue Trasse für die Bröl nach den Vorgaben des Gewässerleitbildes hergestellt. Die Gewässersohle wurde stark verbreitert und die Wirksamkeit des Wehres als Durchgängigkeitshindernis dadurch aufgehoben. Die künftige eigendynamische Entwicklung des Gewässerabschnittes soll durch den Einbau von Strömungslenkern aus Findlingen und heimischen Gehölzen verbessert werden. Ein nutzungsfreier Uferstreifen steht für die Entwicklung eines typischen Gehölzsaumes aus Erlen und Weiden zur Verfügung, der für die Beschattung des Gewässerlaufs sorgen soll.
Für die Herstellung eines neuen Gewässerlaufs mussten erhebliche Bodenmassen bewegt werden.
Die Maßnahmenkosten werden zu 80 % durch das Land NRW gefördert.
* z. B. „Entwicklung eines wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzeptes zur ökologischen Sanierung von Fließgewässern und deren Interstitial – Pilotstudie am potentiellen Lachslaichgewässer Bröl/NRW"; „Ermittlung und Machbarkeit der Maßnahmen im Einzugsgebiet der Bröl“