Probenentnahme von einer schwimmenden Plattform, Aggerverband.
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Renaturierung der Agger im Bereich Lohmar-Peisel

Der Aggerverband wird bis Ende 2026 Renaturierungsmaßnahmen an der Agger im Bereich des alten Campingplatzes in Lohmar-Peisel ausführen. Unterstützt wird er dabei durch die Ingenieurgesellschaft Dr. Ing. Nacken mbH, Aachen und dem Planungsbüro Koenzen, Hilden.

Die Agger, wie auch fast alle anderen Flüsse und Bäche im Bergischen Land, sind in der Vergangenheit stark ausgebaut worden. U. a. zur Bewirtschaftung der landwirtschaftlich genutzten Auenflächen, zur geregelten Abflussführung und zur Energiegewinnung wurde sie vertieft, begradigt, verschmälert und mit Querbauwerken versehen.

Schließlich erkannte man mehr und mehr, dass die Gewässer durch diesen technischen Ausbau in ihren Strukturen, ihrer Dynamik, ihren typischen Lebewesen und in ihrer Eigenschaft als prägendes Element der Landschaft stark verarmten.

Auch konnten bzw. können sie in diesem Zustand ihre natürlichen Aufgaben nur noch unzureichend erfüllen.

Heute regelt unsere Wassergesetzgebung, allen voran die Europäische Wasserrahmenrichtlinie, die Rückführung von technisch ausgebauten Fließgewässern zu natürlichen, hochdynamischen Lebensräumen, damit z. B. Hochwasserrückhalt in der Aue, Selbstreinigung, Lebensraum oder menschliche Erholung wieder besser funktionieren können.

Der Aggerverband ist in seinem Verbandsgebiet dafür zuständig, diese gesetzlich vorgeschriebene sogenannte Gewässerentwicklung zu realisieren.

Vor über 10 Jahren hatte der Aggerverband unter Mithilfe der Stadt Lohmar und unter finanzieller Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen, die Grundstücke des alten Campingplatzes erworben. Am Ende des andauernden Genehmigungsprozesses, in welchem wiederkehrend neue Anforderungen zu erfüllen waren, erhielt der Verband durch die Bezirksregierung Köln als Obere Wasserbehörde den langersehnten Planfeststellungsbeschluss. In der Folge konnte der Aggerverband die erforderlichen Fördermittel beim Land NRW beantragen. Der Aggerverband erhielt schließlich im Herbst 2024 vom Land NRW einen Fördermittelbescheid über die Summe von 2,33 Mio. €. Dies entspricht einer Förderung von 80 % der Gesamtkosten.

Das erworbene Areal kann jetzt der Agger für ihre natürliche Entwicklung und stetige Veränderung zurückgegeben werden.

Dies wird durch das Entfernen von Uferbefestigung, starke Verbreiterung sowie den Abtrag erheblicher Bodenmengen aus der Aue erreicht.

Im Einzelnen werden folgende Ziele mit der Renaturierungsmaßnahme verfolgt:

- Zulassen der gewässertypischen Eigendynamik, wodurch die Ausbildung und stetige Veränderung vielfältiger, natürlicher Strukturen wie z.B.  Kies-, Sand- und Schlammbänke oder verschieden geneigte Uferböschungen ermöglicht wird;

-  verbesserte Vernetzung von Fluss und Aue;

- verbesserter Rückhalt von Hochwasser in der Aue (Retention);

- Wiederansiedelung von typischen Tier- und Pflanzenarten;

Punktuell wird das Erleben des renaturierten Flussabschnittes ermöglicht. Die übrigen Maßnahmenbereiche sind der Natur vorbehalten.

Beim Bau sind 86 Nebenbestimmungen vor allem zum Schutz von Naturgütern wie z. B. des Bodens oder von Tier- und Pflanzenarten zu berücksichtigen. Diese sind auch Ursache für die jahreszeitliche Beschränkung einzelner Bauabschnitte.

Die folgende Galerie zeigt Drohnen-Aufnahmen vor Beginn der Maßnahme sowie Pläne des Bauvorhabens. Alle Bilder können durch anklicken vergrößert werden:

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