Probenentnahme von einer schwimmenden Plattform, Aggerverband.
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Wiederaufbauplan der Hochwasserschäden aus 2021

Abb. 1: Hochwasser Juni 2021 Donrath (Quelle: AV Fachbereich Geoinformatik und Liegenschaften)

Im Lauf des 14. Juli 2021 zog zwischen 10:00 und 20:00 Uhr auch über das Gebiet des Aggerverbands ein Starkregenband hinweg – mit zum Teil deutlich über 100 Millimeter Niederschlag. Vor allem den nördlichen Bereich traf es heftig. Vorrangig an Agger, Leppe und Sülz entstanden erhebliche Schäden, die deutlich das Ausmaß des großen Hochwassers vom 3. Mai 2001 übertrafen. Neben den Gewässerläufen war auch eine Vielzahl von Abwasseranlagen betroffen.

Um die Schäden sowohl an Abwasseranlagen als auch Gewässerläufen beheben zu können, hat der Verbandsrat am 13. Dezember 2021 einen Wiederaufbauplan beschlossen. Der Antrag auf Förderung der Maßnahmen durch das Land NRW wurde durch NRW.URBAN, ein Partnerunternehmen für Land und Städte, unterstützt. Die Förderung erfolgt als Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Beantragt wurde eine Billigkeitsleistung in Höhe von 4.513.709 Euro.

Abb. 2: Ausschnitt aus dem Wiederaufbauplan des Aggerverbandes (Quelle: Eigener Screenshot aus dem Wiederaufbauplan AV, Stand 2022)

Der Wiederaufbauplan des Aggerverbands teilt sich in zwei Bereiche auf. Der erste Bereich beschreibt die Maßnahmen an Abwasseranlagen. Hier werden Schäden aufgeführt wie z. B. an wesentlichen funktionsbezogenen Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenständen von Kläranlagen. Die beantragte Billigkeitsleistung beträgt 1.346.400 Euro.

Abb. 3: Nachklärbecken 2 Kläranlage Rösrath (Quelle: AV Meistergruppe KA Donrath)

Der zweite Bereich umfasst die Schäden im Gewässerbereich. Der Fokus liegt hier auf der Instandsetzung von Böschungen und Ufermauern sowie der Beseitigung von Erosionsschäden, von Treibgut und Sturzbäumen. Einige Maßnahmen sind zur Gefahrenabwehr sofort durchgeführt worden. Die beantragte Billigkeitsleistung beträgt hierfür 3.167.309 Euro.

Abb. 4: Instandsetzung der Ufermauer in Engelskirchen (Quelle: Anika Canikligil)

Nach der Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ wird Eigenpersonal nicht gefördert. Daher prüft der Aggerverband, die Beauftragung der Projektsteuerung an die Tochtergesellschaft AV Aggerwasser GmbH zu übertragen.

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