- Pressemitteilung
Stauanlage Osberghausen
Gummersbach. Der Aggerverband ist Eigentümer der Stauanlage Osberghausen an der Ortsgrenze Gummersbach/Engelskirchen. In den 1940er Jahren schlossen der Aggerverband mit dem RWE einen Vertrag über den Bau der Anlage. Dabei wurde festgelegt, dass der Aggerverband Eigentümer der Stauanlage wird und die damalige RWE eine eigene Wasserkraftanlage baut und betreibt, um die Elektrifizierung des dortigen Raumes voranzutreiben. 1956 begann dann die Stromerzeugung. Das damalige Wasserrecht war seitens der Bezirksregierung auf 50 Jahre befristet worden. Nach Auslaufen bemühte sich der Aggerverband bis heute um eine wirksame Verlängerung des Wasserrechtes.
Aufgrund der sich veränderten gesellschaftspolitischen Sichtweisen und wasserrechtlichen Vorgaben gegenüber den 1940er Jahren ist eine einfache Verlängerung der Wasserrechtserlaubnis nicht mehr möglich. Vielmehr müssen die Belange des heutigen Ökosystems bei entsprechenden Entscheidungen hinreichende Berücksichtigung finden. Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht des Verbandes auch die jetzige Ordnungsverfügung der Bezirksregierung Köln zu sehen, deren Inhalt im Wesentlichen darauf gerichtet ist, die Fischdurchgängigkeit der Agger an dieser Stelle wieder herzustellen.
So wurde seitens der Bezirksregierung u. a. kurzfristig das sog. Abstauen des Stauinhaltes gefordert, ebenso sind die Fischereiberechtigten des Gewässers zu informieren. Die Maßnahmen dürfen jedoch nur durchgeführt werden, wenn durch eine Fachexpertise festgestellt wird, dass derzeit noch keine geschützten seltene Vogelarten im Uferbereich brüten oder Amphibien laichen.
Aus diesem Grund hat der Aggerverband mit Herrn Dr. Gero Karthaus einen anerkannten Fachexperten beauftragt, entsprechende Untersuchungen durchzuführen. Sollte Herr Dr. Karthaus feststellen, dass durch die Maßnahme derzeit keine schützenswerten Vögel oder Amphibien betroffen sind, ist der Stauweiher abzustauen. Nur wenn bereits entsprechende Brut- oder Laichvorbereitungen erkennbar sind, kann der Abstau erst in der Zeit vom 01.09. bis 30.11. durchgeführt werden.
Im Anschluss an diese Arbeiten soll laut Ordnungsverfügung der Bezirksregierung die Nutzungsanlage zurückgebaut werden. Hierfür hat der Verband der Bezirksregierung eine Planung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Derzeit kann noch nicht gesagt werden, welchen Umfang ein solcher Rückbau haben würde.
Auch wenn ein kurzfristiger Abstau erforderlich werden sollte, prüfen sowohl der Aggerverband als auch der bisherige Betreiber der Wasserkraftanlage zurzeit, ob die Ordnungsverfügung gerichtlich überprüft werden soll.
Deshalb handelt es sich derzeit um ein sogenanntes „schwebendes Verfahren“. Insoweit kann hier der Verband keine abschließende Stellungnahme öffentlich abgeben.
Allerdings ist der Verband der Meinung, dass auch das jetzige Ensemble eine kulturhistorische Bedeutung für „Mensch und Tier“ und damit eine „Daseinsberechtigung“ hat. Hier sind aus Sicht des Verbandes weitere Themen intensiv zu prüfen, z. B. die Bedeutung für die Naherholung, die Bedeutung für den Hochwasserschutz, den die jetzige Art der Anlage bietet und der für zahlreiche Menschen in der Region existentielle Bedeutung hat und nicht zuletzt, die Möglichkeit hier Strom für viele Menschen zu erzeugen, wenn dies auch nur ein kleiner Beitrag zu Energiewende darstellt.
Der Aggerverband ist nach wie vor an einer sinnvollen Lösung all dieser Probleme interessiert. Die Lösung muss aber neben den ökologischen auch z. B. die volkswirtschaftlichen Gesichtspunkte berücksichtigen. Es wird auch darauf ankommen, dass insbesondere die Bevölkerung der Ortslagen Engelskirchen Osberghausen und Ösinghausen einerseits und den Stadtteilen Gummersbach Brunohl, Dieringhausen, Erbland, Schneppsiefen und Schönenberg andererseits, Prozesse mit unterstützt und begleitet.
Es ist daher in Kürze eine Bürgerversammlung geplant, zu der noch gesondert, vermutlich noch vor Ostern, eingeladen wird.