Die Aggertalsperre: Staumauer aus der Vogelperspektive.
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Wehrrückbau „Flocke“ in der Sülz bei Untereschbach im Frühjahr/Sommer 2022 zum Schutz der Zielartengewässer

Wehr in der Sülz bei Untereschbach (Quelle: Aggerverband)

Gummersbach. Der Aggerverband beabsichtigt in erfolgter Abstimmung (Planfeststellungsbeschluss gem. § 68 WHG vom 11.12.2020) mit der Bezirksregierung Köln und der Unteren Wasserbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreis den Rückbau der funktionslosen Wehranlage in der Sülz bei Untereschbach.

Die geplante Maßnahme wird mit 80% durch das Land NRW gefördert, wurde öffentlich ausgeschrieben und der Bauauftrag an eine Baufirma aus Erftstadt-Erp vergeben.

  • Geplanter Baubeginn: Mitte Mai 2022 (witterungsabhängig)
  • Bauzeit: ca. 3 Monate
  • Baukosten: ca. 290.000,00 €
  • Projektkosten: ca. 410.000,00 €

Anlass und Ziel:

Zielsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist u. a. die Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Gewässerabschnitten und schreibt vor, dass Gewässer nachhaltig in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen sind. Besondere Aufmerksamkeit genießt in diesem Punkt u. a. die Sülz mit ihren Nebengewässern, da das Land NRW große Teile der Bäche als sogenannte Zielartengewässer für Lachs und Aal ausgewiesen hat.

Ein wichtiger Baustein zur Erreichung dieses Anspruches erfolgt z.B. durch den Rückbau von Wehranlagen und anderen störenden Querbauwerken. Ein solches Hindernis stellt die Wehranlage „Flocke“ dar.

„Besonders wichtig sind diese Maßnahmen an den Fließgewässern, weil der Lachs durchgängige Gewässer für seine Wanderung und eine geringe Belastung seiner Laichgewässer benötigt“, betont Aggerverband Vorstand Prof. Lothar Scheuer.

Damit sich in den kommenden Jahren selbst erhaltende Populationen des Lachses in den Gewässern Nordrhein-Westfalens ansiedeln, hat das Umweltministerium eine Kooperationsvereinbarung mit drei Wasserverbänden geschlossen. Insgesamt 174 km dieser Zielartengewässer gehören zum Verbandsgebiet des Aggerverbandes.                                         

Folgende Arbeitsschritte sind am Wehr „Flocke“ im Einzelnen vorgesehen:

Abfischung und Umsetzung des gegebenen Fischbestandes kurz vor Beginn der Maßnahme

  • Rückbau der Wehranlage auf der gesamten Wehrbreite einschließlich vorhandener Betonwand/Betonpodest, das vorhandene Schütz inkl. Flügelwand bleibt aus Denkmalschutzgründen erhalten (archäologische Dokumentation)
  • Aufstellung Schautafel „Historie Wehranlage“
  • Sohl- und Böschungsoptimierungen durch eine Neuprofilierung nach Erfordernis
  • Böschungsabflachungen und erforderliche Böschungsfusssicherung durch Steinschüttung (Prallufer u. Bereich ufernaher Bebauung) und Raseneinsaat im oberen Bereich nach Erfordernis
  • Einbau von einzelnen Störelementen in der Gewässersohle zur Strukturanreicherung des Lebensraumes „Gewässer“
  • Die Andienung der Baustelle ist über den vorh. Rad/ Gehweg von der BAB 4 zur Sülz geplant, dieser wird im Baustellenbereich kurzzeitig gesperrt, eine Umleitung ist vorgesehen.

Im Rahmen der geplanten Wehrbeseitigung ist eine Verbesserung der bestehenden Situation, wie z. B. Durchgängigkeit durch Neuprofilierung und Begrünung zu erwarten.

Durch die Wehrbeseitigung in Verbindung mit geeigneten Maßnahmen kann mittel- bis langfristig ganzheitlich eine wesentliche Verbesserung der ökologischen Verhältnisse und der hochwasserabflusstechnischen Situation auf diesem Streckenabschnitt erreicht werden.

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