Die Aggertalsperre: Staumauer aus der Vogelperspektive.
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Veröffentlichung nach § 7 Satz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung

Veröffentlichung nach § 7 Satz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG).

Die Delegierten der Verbandsversammlung, die Mitglieder des Verbandsrates und der Vorstand des Aggerverbandes geben dem Aggerverband schriftlich Auskunft über ihre berufliche Tätigkeit und ihre Mitgliedschaft in Organen und Gremien öffentlichrechtlicher und privatrechtlicher Unternehmen. Die Angaben sind zu veröffentlichen, § 7 Satz 3 KorruptionsbG.

Hierzu liegt vom 01. Dezember 2025 bis zum 23. Dezember 2025 eine Zusammenstellung der Angaben für das Jahr 2024 beim Aggerverband, Sonnenstr. 40, 51645 Gummersbach, Zimmer 1125, zur Einsichtnahme aus. Eine telefonische Voranmeldung bei Herrn Axel Blüm,  Tel.: 02261 36 1010 ist erforderlich.

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