Probenentnahme von einer schwimmenden Plattform, Aggerverband.
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Schaffung eines grünen Gewässer­rück­halte­raums an der Sülz in Rösrath-Hoffnungsthal  

(Bildquelle: Marc Krüger, Aggerverband)

(v.l.n.r. Christoph Herrmann Stadt Rösrath, Bürgermeisterin Schulze, Stadt Rösrath, Prof. Dr. Lothar Scheuer, Aggerverband)

Dem Klimawandel innovativ begegnen

In Zeiten des Klimawandels sind die Gewässer unserer Region mehr denn je durch das vermehrte Auftreten von Extremereignissen wie Hitzeperioden und Niedrigwasser auf der einen, sowie Starkregen oder Überschwemmungen infolge Hochwassers auf der anderen Seite ausgesetzt. Dieser Herausforderung bedarf es mittels innovativer Anpassungsmaßnahmen frühzeitig zu begegnen, mit dem Ziel, unsere Umwelt mit positiver Wirkung auf Mensch und Natur zu gestalten

Aus diesem Grund hat der Aggerverband in Kooperation mit der Stadt Rösrath an der Sülz in Rösrath-Hoffnungsthal die Hochwassersituation verbessert. Hierzu wurde ab der Straßenbrücke „Volberg“ sülzabwärts ein Rückhalteraum für Hochwasser im rechtsseitigen Vorlandbereich geschaffen.

Für die Maßnahme wurde im ersten Schritt bis Ende Februar 2021 der nicht standortgerechte Bewuchs entnommen. Ab März 2021 wurde im Zuge der Gewässerentwicklungsmaßnahme der bestehende Uferverbau entfernt. Durch die Aufweitung des Abflussquerschnittes und der Anlage einer neuen Flutmulde inkl. Insel wurden insgesamt etwa 950 m³ Rückhalteraum baulich hergestellt. Eine Initialbepflanzung mit standortgerechtem Bewuchs fördert die naturnahe Gewässerentwicklung und steigert die Robustheit gegenüber sich ggf. zukünftig ändernder klimatischer Verhältnisse. Im November 2021 wurde die Gesamtmaßnahme fertiggestellt.

 „Wir haben hier gemeinsam mit der Stadt Rösrath eine pragmatische Lösung gefunden,“ sagt Aggerverband Vorstand Prof. Dr. Lothar Scheuer. „die auch beispielhaft für andere Kommunen beim zukünftigen Umgang mit dem Klimawandel sein wird.“

Die Finanzierung der Maßnahme in Höhe von 120.000,00 € erfolgte dabei im Sinne des Hochwasserschutzregisters nach § 84 des Landeswassergesetzes NRW, das insbesondere für Maßnahmen zur Schaffung von Rückhalteraum im Kontext des Hochwasserschutzes über Ausgleichsgelder für verlorengegangenem Rückhalteraum bei kleinen Eingriffen vorgesehen ist.

 

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